1. Geltungsbereich
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Eier Petersen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Eier Petersen mit seinen Vertragspartnern über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Eier Petersen ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Eier Petersen auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.3 Eier Petersen ist berechtigt, diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote und Angebotsmengen von Eier Petersen – auch solche, die direkt durch Vertreter unterbreitet werden, sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Angaben von Eier Petersen zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, und Toleranzen) sowie Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
3. Lieferungen
3.1 Eier Petersen liefert die bestellte Ware zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus. Die Lieferverpflichtung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
3.2 Geschäfte nach § 376 HGB bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Bestätigung von Eier Petersen. Zusätzlich entstehende Kosten, die durch spezielle Anlieferungswünsche des Vertragspartners entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
4. Mängelanzeige
4.1 Die Anzeige der Mängel hat nach Maßgabe des § 377 HGB zu erfolgen, sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist. Soweit der Vertragspartner Mängel der Ware nicht unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 24 Std. ab Abnahme der Ware, rügt, ist jede Haftung von Eier Petersen insbesondere für Sachmängel, Falschlieferung, Fehlmengen, nicht sachgemäße Verpackung oder Verladung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, Satz 2 gilt entsprechend. Die beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und zu behandeln.
4.2 Eier Petersen haftet weder für natürlichen Transportschwund, noch für Lakeverluste oder die handelsüblichen Schwankungen in der Beschaffenheit oder dem Aussehen der Ware. Gewichtsangaben für Frischfisch und Räucherfisch beziehen sich auf das von Eier Petersen festgestellte Gewicht. Der Vertragspartner hat den aus der Eigenart der Ware herrührenden natürlichen Gewichtsschwund zu tragen (z. B. Gewebewasser).
4.3 Bei Vorliegen eines Sachmangels hat Eier Petersen die Wahl im Rahmen der Nacherfüllung den fehlerhaften Gegenstand auszubessern oder einen mangelfreien Gegenstand zu liefern. Der Vertragspartner ist berechtigt nach Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Unberührt bleiben hiervon die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs.
5. Haftung
5.1 Eier Petersen haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Vertragspartner Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Eier Petersen keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.2 Eier Petersen haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Vertragspartner vertrauen darf. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.3 Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschiften bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.4 Eier Petersen haftet nicht für mittelbar eintretende Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
5.5 Eine weitere Haftung auf Schadensersatz als zuvor vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit der Vertragspartner anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung, Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
5.6 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber Eier Petersen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Höhere Gewalt
6.1 In Fällen höherer Gewalt ist Eier Petersen für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Als höhere Gewalt gelten die im nachfolgenden Satz 3 nicht abschließend aufgeführten unvorhersehbaren Ereignisse, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussvermögens von Eier Petersen liegen und deren Auswirkungen durch zumutbare Bemühungen der Transgourmet nicht verhindert werden können. Hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Tumult, politische Ausschreitungen, Embargo, Regierungsanordnung, Sabotage, Streiks, Epidemien, Pandemien, Seuchen, Feuer, Überschwemmungen, Taifun, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe sowie Erdbeben und Erdrutsch.
6.2 Eier Petersen wird dem Vertragspartner den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
6.3 Im Fall eingeschränkter Lieferfähigkeit aufgrund von Pandemien, z. B. aufgrund der Corona-Pandemie, und deren Auswirkungen, ist der Lieferant zu Teillieferungen berechtigt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Verkauf der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt von Eier Petersen. Die Ware bleibt bis zum vollen Ausgleich aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung auch bis zum Einlösen von Schecks und Lastschriften Eigentum von Eier Petersen. Der Käufer ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten.
7.2 Leistet der Käufer auf seine Bestellungen Vorkasse oder zahlt die Warenrechnungen in bar, in Form von Bargeld oder per Online Lastschriftverfahren so verzichtet Eier Petersen auf den einfachen, verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt an den daraufhin übergebenen Waren. Mit Entgegennahme der Waren nimmt der Käufer diesen Verzicht an.
8. Zahlungsverzug
8.1 Eier Petersen ist berechtigt, dies unter dem Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges, bei erfolglosen Versuch der Einlösung der Lastschrift eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 20 € zu verlangen. Im Übrigen gilt bei Zahlungsverzug § 288 BGB. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden bleibt unberührt. Der Vertragspartner kann Eier Petersen die Entstehung eines geringeren Schadens nachweisen.
8.2 Des Weiteren ist Eier Petersen bei Zahlungsverzug berechtigt, noch offene Beträge sofort fällig zu stellen und
a) den Vertragspartner zukünftig nur gegen Barzahlung oder Vorauszahlung zu beliefern oder
b) die Erfüllung aller laufenden und den Abschluss aller neuen Geschäfte zu verweigern.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Verstöße
Sollte durch Verstoß gegen die vorstehend aufgeführten Bedingungen von Eier Petersen oder Dritten irgendein Schaden entstehen, so verpflichtet sich der Vertragspartner zum vollen Schadenersatz.
9.2 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Sylt OT Rantum.
9.3 Anwendbares Recht
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.4 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz von Eier Petersen.
9.5. Änderung und Bekanntmachung AGB
Eier Petersen behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an seinen allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen vorzunehmen. Die aktuelle Fassung der allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen von Eier Petersen können unter www.eierpetersen.de abgerufen werden.
9.6 Lücken
Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Eier Petersen, April 2025